Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Baustellen sind europaweit die gefährlichsten Arbeitsbereiche. Die Verhältnisse auf der Baustelle ändern sich ständig, verschiedene Arbeiten müssen gleichzeitig nebeneinander oder übereinander ausgeführt und miteinander koordiniert werden. Deshalb wurde auf europäischer Ebene eine „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen”, kurz Baustellenverordnung, verfasst.
Aus der Baustellenverordnung geht hervor, dass der Bauherr für ein Bauprojekt,
an dessen Bau voraussichtlich mehrere Unternehmer beteiligt sein werden, einen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bereits in der
Planungsphase gegenüber der zuständigen Baubehörde zu benennen hat.
Dipl. Ing. Klaus Riederer wurde 1999 nach einer umfassenden Fortbildung bei
der IKH (Ingenieurkammer Hessen) zum Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
ernannt.
Wenn außerdem absehbar ist, dass während des Bauvorhabens Arbeiten anfallen, die besonderen Gefährdungen, wie z. b. Absturz, Verschüttung, Ertrinken, Umgang mit Gefahrenstoffen etc. mit sich bringen, so hat die Bauherrschaft außerdem dafür Sorge zu tragen, dass ein Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGePlan) erstellt wird.
Ob und wie die Baustellenverordnung bei Ihrem Bauvorhaben Anwendung findet, klären wir mit Ihnen gerne in einem gemeinsamen Gespräch.